Familienrecht

Das Rechtsgebiet Familien- und Erbrecht umfaßt unter anderem die folgenden Themen:

  • Eheschließungen und Scheidungen
  • Lebenspartnerschaften nach dem neuen LPartG
  • Rechte der nicht miteinander verheirateten Eltern und ihrer Kinder
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
  • Erbrechtliche Fragen

Mein Expertenwissen

In Fragen des Familienrechts stehe ich Ihnen als Fachanwältin in allen wichtigen Angelegenheiten beratend und vertretend zur Seite.

Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

Die regelmäßige Fortbildung des Fachanwaltes und Erfüllung der Pflichtstunden ist gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.